Verantwortung bündeln, um klare Zuständigkeiten zu schaffen.

Die Istanbul-Konvention verlangt eine koordinierte staatliche Gesamtstrategie gegen Gewalt an Frauen und Kindern. Die Punkte 76 bis 80 machen deutlich klar: Nur wenn Zuständigkeiten klar geregelt sind und alle staatlichen Institutionen zusammenarbeiten, kann wirksamer Schutz dieser Personen gewährleistet werden. EU, Bund, Länder und Kommunen müssen ihre Maßnahmen besser abstimmen. Die Soziale Allianz für Demokratie möchte Doppelstrukturen vermeiden und Versorgungslücken schließen. Gewaltschutz darf nicht an föderalen Zuständigkeitsstreitigkeiten scheitern.

Die SAfD stellt fest, dass Verantwortlichkeiten in Deutschland häufig zersplittert sind. Unterschiedliche Regelungen, fehlende Koordination und unklare Zuständigkeiten führen dazu, dass Betroffene nicht die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Gewaltschutz braucht eine klare Verantwortung. Die SAfD fordert eine verbindliche nationale Gesamtstrategie, klare Zuständigkeiten und eine bessere Koordination aller staatlichen Ebenen. Schutz darf kein Zuständigkeitsproblem sein. So wie es die Istanbul-Konvention fordert.

Die Soziale Allianz für Demokratie fordert:

Eine konsequente Umsetzung, der gesamten Istanbul-Konvention damit der Schutz der Betroffenen real und final geschaffen wird!

Die Istanbul-Konvention bildet einen verbindlichen Anspruch. Die letzten Punkte machen unmissverständlich klar: Schutz vor Gewalt darf nicht nur auf dem Papier stehen bleiben, sondern muss im Alltag wirksam gelebt werden. Staatliches Handeln ist allein an seiner Umsetzung messbar, nicht an Absichtserklärungen und Lippenbekenntnissen.

Deutschland verfügt über die rechtlichen Grundlagen, doch es fehlt an Konsequenz, Verbindlichkeit und politischem Willen. Zu oft bleiben Vorgaben unverbindlich und halbherzig, Zuständigkeiten unklar und Betroffene ohne ausreichenden Schutz.

Die SAfD fordert einen klaren Kurswechsel: Die vollständige bundesweit-einheitliche und überprüfbare Umsetzung der Istanbul-Konvention. Gewalt gegen Frauen ist kein Randthema, sondern eine zentrale Frage von Menschenwürde, sozialer Verantwortung und Rechtsstaatlichkeit. Jetzt ist Handeln gefragt. Wer Schutz verspricht, muss ihn auch garantieren. Die Istanbul-Konvention verpflichtet und diese Verpflichtung gilt ohne Ausrede. Dies gilt sowohl für die finanzielle Ausstattung, als auch für die rechtlichen Rahmenbedingungen die einen wirkungsvollen Opferschutz erst möglich machen.

SAfD Mag