Schutz auch für besonders gefährdete Gruppen sicherstellen.

Die Istanbul Konvention umsetzen geht uns alle an!

Die Istanbul-Konvention stellt einen zentralen rechtlichen Rahmen dar, der Deutschland dazu verpflichtet, alle von Gewalt betroffenen Personen umfassend und wirksam zu schützen. Deshalb fordern wir: die Istanbul Konvention vollständig umsetzen.
Besonders hervorgehoben werden in den Artikeln 41 bis 50 die Bedürfnisse und Rechtebesonders gefährdeter Gruppen. Zu diesen Gruppen zählen explizit Frauen mit Behinderungen, ältere Menschen, geflüchtete Frauen sowie Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind.

Um diesen Schutz tatsächlich zu gewährleisten, sind spezifische Maßnahmen unerlässlich:

Dazu gehören barrierefreie Schutzangebote, die es Menschen mit körperlichen Einschränkungen ermöglichen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, ohne auf Hindernisse zu stoßen. Ebenso wichtig sind kultur-sensible Beratungsangebote, die die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Hintergründe der Betroffenen berücksichtigen. Leicht zugängliche Informationen in verschiedenen Sprachen und Formaten sind ebenfalls zentral, um sicherzustellen, dass alle Betroffenen über ihre Rechte und Hilfsangebote informiert sind.

Darüber hinaus bedarf es spezialisierter Unterstützungsstrukturen, die auf die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen
Gruppen eingehen können.

Ein zentrales Anliegen der Istanbul-Konvention ist es, dass Hilfe und Schutz für alle Betroffenen erreichbar sein müssen – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihren körperlichen Voraussetzungen oder ihrer sozialen Lage. Dies bedeutet, dass Schutzangebote so gestaltet sein müssen, dass sie keine Person aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände ausschließen. Die SAfD weist jedoch darauf hin, dass diese wichtigen Angebote in Deutschland vielfach nicht in
ausreichendem Maße verfügbar sind.
Selbst in städtischen Gebieten, in denen eigentlich eine bessere Infrastruktur erwartet werden könnte, gibt es oft erhebliche Lücken. Zudem sind die vorhandenen Angebote häufig nur unzureichend finanziert, was ihre Wirksamkeit und Reichweite stark einschränkt.

Gewaltschutz darf keine Frage des Zufalls oder der regionalen Verfügbarkeit sein, sondern muss für alle Menschen gleichermaßen gelten. Aus diesem Grund fordert die SAfD einen konsequenten Ausbau der Schutzangebote sowie die Einführung verbindlicher Mindeststandards.

Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen allein gelassen werden, weil das Hilfesystem nicht ausreichend vorhanden oder nicht zugänglich ist. Jede Person, die Schutz und Unterstützung benötigt, muss diese auch erhalten können – ohne Wenn und Aber.
Nur so kann der Anspruch der Istanbul-Konvention, einen umfassenden und diskriminierungsfreien Schutz zu gewährleisten, in die Tat umgesetzt werden.

SAfD zum Thema Istanbul Konvention Teil 6

Istanbul Konvention vollständig umsetzen!

Es muss eine zuverlässige Datenlage erhoben werden, um Gewalt konsequent sichtbar zu machen. Die Istanbul-Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten

Gewalt gegen Frauen systematisch zu erfassen und wissenschaftlich auszuwerten. Die Punkte 51 bis 60 verdeutlichen, dass ohne verlässliche Daten die Gewalt eher eine Dunkelziffer bleibt und strukturelle Defizite nicht sichtbar gemacht werden können.

Erforderlich sind eine einheitliche Datenerhebung, regelmäßige Studien sowie transparente Veröffentlichungen der Ergebnisse. Nur so lassen sich wirksame Maßnahmen planen, Fortschritte überprüfen und politische Verantwortung einfordern.

Die SAfD kritisiert, dass die Datenlage in Deutschland weiterhin lückenhaft und uneinheitlich ist. Zuständigkeiten sind zersplittert, Erhebungsmethoden nicht vergleichbar und viele Formen von Gewalt werden statistisch nicht erfasst.

Wer Gewalt bekämpfen will muss hinschauen. Wir fordern eine bundesweit einheitliche Datenerfassung, regelmäßige Berichte und eine klare politische Auswertung. Gewalt darf nicht statistisch verschwinden, sie muss benannt und bekämpft werden.

SAfD Mag