
Schutz auch für besonders gefährdete Gruppen sicherstellen.
SAfD zum Thema Instanbuler Konvention Teil 5 aus der 10-teiligen Reihe
Die Istanbul-Konvention stellt einen zentralen rechtlichen Rahmen dar, der Deutschland dazu verpflichtet, alle von Gewalt betroffenen Personen umfassend und wirksam zu schützen.
Besonders hervorgehoben werden in den Artikeln 41 bis 50 die Bedürfnisse und Rechtebesonders gefährdeter Gruppen. Zu diesen Gruppen zählen explizit Frauen mit Behinderungen, ältere Menschen, geflüchtete Frauen sowie Personen, die von Mehrfachdiskriminierung betroffen sind.
Um diesen Schutz tatsächlich zu gewährleisten, sind spezifische Maßnahmen unerlässlich:
Dazu gehören barrierefreie Schutzangebote, die es Menschen mit körperlichen Einschränkungen ermöglichen, Hilfe in Anspruch zu nehmen, ohne auf Hindernisse zu stoßen. Ebenso wichtig sind kultur-sensible Beratungsangebote, die die unterschiedlichen Lebensrealitäten und Hintergründe der Betroffenen berücksichtigen. Leicht zugängliche Informationen in verschiedenen Sprachen und Formaten sind ebenfalls zentral, um sicherzustellen, dass alle Betroffenen über ihre Rechte und Hilfsangebote informiert sind.
Darüber hinaus bedarf es spezialisierter Unterstützungsstrukturen, die auf die besonderen Bedürfnisse der verschiedenen
Gruppen eingehen können.

SAfD zum Thema Istanbul Konvention Teil 5:
Ein zentrales Anliegen der Istanbul-Konvention ist es, dass Hilfe und Schutz für alle Betroffenen erreichbar sein müssen – unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Sprache, ihren körperlichen Voraussetzungen oder ihrer sozialen Lage. Dies bedeutet, dass Schutzangebote so gestaltet sein müssen, dass sie keine Person aufgrund ihrer individuellen Lebensumstände ausschließen. Die SAfD weist jedoch darauf hin, dass diese wichtigen Angebote in Deutschland vielfach nicht in
ausreichendem Maße verfügbar sind.
Selbst in städtischen Gebieten, in denen eigentlich eine bessere Infrastruktur erwartet werden könnte, gibt es oft erhebliche Lücken. Zudem sind die vorhandenen Angebote häufig nur unzureichend finanziert, was ihre Wirksamkeit und Reichweite stark einschränkt.
Gewaltschutz darf keine Frage des Zufalls oder der regionalen Verfügbarkeit sein, sondern muss für alle Menschen gleichermaßen gelten. Aus diesem Grund fordert die SAfD einen konsequenten Ausbau der Schutzangebote sowie die Einführung verbindlicher Mindeststandards.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Menschen allein gelassen werden, weil das Hilfesystem nicht ausreichend vorhanden oder nicht zugänglich ist. Jede Person, die Schutz und Unterstützung benötigt, muss diese auch erhalten können – ohne Wenn und Aber.
Nur so kann der Anspruch der Istanbul-Konvention, einen umfassenden und diskriminierungsfreien Schutz zu gewährleisten, in die Tat umgesetzt werden.
(FrRo)

