
Aus gegeben Anlass zur Pressemitteilung vom 1.2.2026, veröffentlichten wir eine zehnteilige Reihe zum o.g. Thema.
SAfD zum Thema Instanbuler Konvention
Heute: Teil 1 & 2 – Gewalt gegen Frauen wirksam verhindern;
Verpflichtungen endlich ernst nehmen.
Teil 1:
Mit der Ratifizierung (Oktober 2017) der Istanbul-Konvention hat Deutschland sich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen konsequent zu verhindern, Betroffene zu schützen und Täter wirksam zu verfolgen. Die ersten 10 Punkte der Konvention machen deutlich: Gewalt ist kein privates Problem, sondern eine staatliche Verantwortung. Dazu gehören umfassende Präventionsmaßnahmen, klare gesetzliche Grundlagen und der Ausbau von Unterstützungsangebote wie Frauenhäuser, Beratungsstellen und Notrufsysteme. Ebenso zentral ist die Sensibilisierung von Behörden, Justiz, Polizei und der Gesellschaft insgesamt.
Die SAfD stellt fest: Diese Verpflichtungen werden in Deutschland bislang nur unzureichend umgesetzt. Es fehlen flächendeckende Finanzierungen. Betroffene erleben noch immer Unsicherheit, lange Wege und fehlende Hilfe.
Wir fordern die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention. Schutz darf nicht vom Wohnort abhängen. Prävention darf kein Lippenbekenntnis bleiben. Gewalt gegen Frauen muss überall bekämpft werden.
(FrRo)

Teil 2:
Schutzstrukturen ausbauen – Betroffene dürfen nicht allein
bleiben.
SAfD zum Thema Instanbuler Konvention
Die Istanbul-Konvention verpflichtet Deutschland nicht nur zur Prävention, sondern auch zu einem verlässlichen Schutz für Betroffene von Gewalt.
Die Punkte 11 bis 20 machen deutlich, wer Gewalt erlebt, muss schnell, niedrigschwellig und ohne Kosten Hilfe erhalten.
Dazu zählen ausreichend finanzierte Frauenhäuser, leicht zugängliche Beratungsangebote,
anonyme Notrufsysteme sowie medizinische und psychosoziale Unterstützung.
Besonders wichtig ist, dass Betroffene unabhängig vom Einkommen, Aufenthaltsstatus oder Wohnort
geschützt werden.
Die SAfD kritisiert, dass diese Vorgaben in Deutschland weiterhin nur lückenhaft umgesetzt werden. Frauenhäuser sind überfüllt, es herrscht ein Personalmangel und viele Angebote sind nur
temporär projektbezogen abgesichert. Gerade in ländlichen Regionen gibt es massive
Versorgungslücken.
Der Schutz vor Gewalt darf kein Zufall sein. Wir fordern bundesweit verbindliche Standards,
eine auskömmliche Finanzierung sowie einen Rechtsanspruch auf Schutz und Unterstützung.
Wer Gewalt erlebt, braucht Sicherheit – sofort und überall.
(FrRo)

